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   OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20   

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https://dejure.org/2021,12348
OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20 (https://dejure.org/2021,12348)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.04.2021 - 5 LA 222/20 (https://dejure.org/2021,12348)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. April 2021 - 5 LA 222/20 (https://dejure.org/2021,12348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Illegaler Gewässerausbau: Bestimmtheit einer die Herstellung des ursprünglichen Ausgangszustandes anordnenden Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (Ungenehmigter Gewässerausbau) hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit einer Ordnungsverfügung zur Beseitigun eines illegalen Ausbaus eines Gewässers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendige Ordnungsverfügung zur Beseitigung von illegalem Gewässerausbau bei schlechter Beschreibung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils scheiden deshalb auch dann aus, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20

    Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20
    Die lediglich formelle Illegalität einer Handlung rechtfertigt daher grundsätzlich - unabhängig von der hier ebenfalls fehlenden materiellen Rechtmäßigkeit - ein repressives Einschreiten der zuständigen Behörde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 5, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 13 ME 53/20 -, Rn. 4, 5 juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie dessen Misserfolg (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.05.1999, - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 3 S 150/12

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; hier: Ausbau eines Triebwerkskanals;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20
    Die lediglich formelle Illegalität einer Handlung rechtfertigt daher grundsätzlich - unabhängig von der hier ebenfalls fehlenden materiellen Rechtmäßigkeit - ein repressives Einschreiten der zuständigen Behörde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 5, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 13 ME 53/20 -, Rn. 4, 5 juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 5 LA 222/20
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.12.1999, - 4 M 102/99 -, NVwZ 2000, 341).
  • VG Schleswig, 27.03.2023 - 6 A 125/19

    Bestimmtheit einer wasserrechtlichen Ordnungsverfügung; Aufstauen eines

    Zudem gilt, dass der Ausbau eines Gewässers ohne die erforderliche Erlaubnis oder Bewilligung bereits für sich genommen eine Gefahr für ein Gewässer darstellt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2021 - 5 LA 222/20 -, juris Rn. 9, m.w.N.).
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